Preisverleihung
Ablauf des Verfahrens für die Verleihung eines Preises
a) “Walther Hug-Preis”
Gemäss Statuten macht ein hochdotiertes, aus Professoren der verschiedener Fachrichtungen zusammengesetztes Preisgericht dem Stiftungsrat Vorschläge für eine Kandidatin oder einen Kandidaten, die oder der sich durch ausserordentliche wissenschaftliche Leistungen auszeichnet. Der Stiftungsrat bestimmt den Preisträger oder die Preisträgerin und legt die Höhe des Preises fest (gem. Art. 4 Abs. 4 Statuten mindestens Fr.20‘000.00). Der „Walther Hug Preis“ wird heute alle drei Jahre verliehen.
b) „Professor Walther Hug-Preis“ (Dissertationenpreis)
Um die Kandidaten und Kandidatinnen für den „Professor Walther Hug Preis“ zu ermitteln, lädt die Professor Walther Hug-Stiftung jedes Jahr die rechtswissenschaftlichen Fakultäten oder Abteilungen der schweizerischen Universitäten ein, die Personen zu nennen, deren Dissertation mit der höchsten Bewertung (summa cum laude) abgenommen worden ist. Aufgrund dieser Anfrage werden jährlich zwischen 70 und 100 Kandidatinnen und Kandidaten für den Professor Walther Hug-Preis gemeldet. Der Stiftungsrat begutachtet die Arbeiten und evaluiert die besten Dissertationen. Der Stiftungsrat begutachtet (nur) die endgültige Fassung (gedrucktes kommerzielles Exemplar, Typoskripte werden nicht entgegen genommen).
Die Preisverleihung erfolgt in der Regel anlässlich einer Feier der betroffenen Universität oder der Fakultät, meistens durch ein Mitglied des Stiftungsrats.
Merke:
- Der Stiftungsrat nimmt nur rechtswissenschaftliche Dissertationen entgegen. Arbeiten aus anderen Disziplinen, zum Beispiel aus der Politologie werden nicht begutachtet.
- Autorinnen oder Autoren können ihre Dissertation nicht selber anmelden. Es hat in jedem Fall eine Empfehlung durch die Fakultät bzw. Abteilung zu erfolgen.
- Die Arbeit muss schweizerisches Recht betreffen oder einen nennenswerten Bezug zum schweizerischen Recht aufweisen